Modalitäten

Sprechzeiten

  • Montags, Dienstags, Donnerstags: 9-17 Uhr,
  • Freitags 9-14 Uhr und nach Vereinbarung.

Psychotherapeutische Sprechstunde

Psychotherapeutische Sprechstunden dienen der diagnostischen Einschätzung sowie der Aufklärung über mögliche Behandlungsformen und Selbsthilfemöglichkeiten. Eine psychotherapeutische Sprechstunde dauert 50 Minuten.
 
Sollten Sie einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde vereinbaren wollen, rufen Sie bitte zu den telefonischen Sprechzeiten in der Praxis an.
 
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei NICHT um ein Erstgespräch für eine ambulante Psychotherapie handelt.
 

Psychotherapeutische Akutbehandlung

Die psychotherapeutische Akutbehandlung ist eine zeitnahe psychotherapeutische Intervention im Anschluss an die psychotherapeutische Sprechstunde zur Vermeidung einer Chronifizierung der psychischen Symptomatik. Die Akutbehandlung umfasst max. 12 Sitzungen á 50 Minuten im Einzelsetting. Auch eine Akutbehandlung kann ich nur anbieten, wenn ich dafür Kapazität habe.
 

Warteprozedere

Freie Psychotherapieplätze gibt es in meiner Praxis praktisch nicht. Durch die hohe Nachfrage nach Psychotherapie funktioniert eine „klassische Warteliste“ nicht. Zudem kommt es regelmäßig vor, dass ich meine Warteliste schließen muss, da die Wartezeit für den Nächsten, der auf die Liste kommen würde, sonst länger als ein Jahr dauern würde (was nicht sinnvoll ist).
 
Vorgehen, wenn Sie auf einen Therapieplatz in meiner Praxis warten möchten:

  • Bitte machen Sie sich mit meinen Behandlungszeiten vertraut. Die Randzeiten sind meist belegt. Ebenso finden an den Nachmittagen meist Gruppentherapien (15-17 Uhr) statt, so dass diese Termine ebenfalls belegt sind. Freitags finden ausschließlich Gruppentherapien statt. Nur, wenn Sie dauerhaft Termine zu diesen Zeiten möglich machen können, ist das Warten auf einen Platz in meiner Praxis sinnvoll. Viele Arbeitnehmer können sich von Ihrem Arbeitgeber für Psychotherapietermine freistellen lassen, ich Bescheinige Ihnen gerne die Anwesenheit in der Praxis.
  • Machen Sie sich mit meiner Arbeitsweise vertraut. Wir können gerne in einer Sprechstunde klären, ob die Kombination aus Einzel- und Gruppentherapie zu Ihnen und Ihrer Problematik passt.
  • Schreiben Sie mir bevorzugt eine E-Mail, wenn Sie Interesse an einer Behandlung in meiner Praxis haben oder rufen Sie mich zu den telefonischen Sprechzeiten an.
  • Nachdem Sie in der Sprechstunde waren, und wir festgestellt haben, dass eine Zusammenarbeit sinnvoll ist, melden Sie sich alle 4 Wochen (bevorzugt per E-Mail), um Ihren Platz auf der Warteliste zu behalten.
  • Im Idealfall nehmen Sie während der Wartezeit an der Gruppentherapeutischen Grundversorgung teil, diese dient auch zur Überbrückung der Wartezeit und wird deshalb auch Wartelistengruppe genannt.
  • Die Wartezeit liegt in der Regel zwischen 3-9 Monaten nach der Sprechstunde bis zum Therapiebeginn.
Wenn die Warteliste geschlossen ist, können Sie nicht auf einen Platz in meiner Praxis warten. Bitte wenden Sie sich an andere Psychotherapeuten. Alle (kassenzugelassenen) Psychotherapeuten finden Sie über die Arztsuche der KVBW: https://www.arztsuche-bw.de/.
 
Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte googeln bitte zusätzlich Psychotherapie + Privatpraxis + Stadt (z. B. Karlsruhe).
 
Die kassenärztliche Vereinigung empfiehlt die App Tamly (https://www.tamly.de) zur Therapeutensuche.
 
Grundsätzlich ist es sinnvoll bei mehreren Psychotherapeuten auf einen Therapieplatz zu warten. Sie können gerne an der Wartelistengruppe in meiner Praxis teilnehmen, wenn Sie (auch) bei anderen Therapeuten warten oder dort die Probatorik durchlaufen. Bitte lesen Sie dazu diese Infos, die Sie auch für Ihren Einzeltherapeuten ausdrucken können.
 
Sie können auch an Gruppentherapien in meiner Praxis teilnehmen, wenn Sie bei einem anderen Verhaltenstherapeuten in Behandlung sind. Bei Interesse vereinbaren Sie bitte eine psychotherapeutische Sprechstunde, nachdem Sie mit Ihrem Einzeltherapeuten geklärt haben, ob das für Sie sinnvoll ist. Die Beantragung der Kostenübernahme bei Ihrer Krankenkasse erfolgt dann gemeinsam mit Ihrem Einzeltherapeuten und mir.
 

Kostenübernahme

Gesetzlich Versicherte
Als Vertragspsychotherapeutin habe ich die Möglichkeit mit den gesetzlichen Krankenversicherungen direkt abzurechnen. Für Sie als Patient bedeutet das, dass Sie zum ersten Termin (und dann jeweils zu Beginn jedes Quartals) Ihre Chipkarte mitbringen.

Privat Versicherte
Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin bin ich im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg eingetragen. Der Arztregistereintrag berechtigt zur Abrechnung mit der Beihilfe und wird von vielen privaten Versicherungen verlangt. Mein Honorar berechnet sich nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Sie erhalten eine Rechnung, die Sie dann bei Ihrer privaten Krankenversicherung zur Kostenerstattung einreichen können.
Die Übernahme der Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung durch Ihre private Krankenversicherung ist von Ihrem Versicherungsvertrag abhängig. Die Regelungen der privaten Krankenversicherungen sind uneinheitlich und reichen von der vollen Kostenübernahme über bestimmte Jahreskontingente (z. B. 20 Sitzungen pro Jahr) bis hin zum Leistungsausschluss für Psychotherapie. Es empfiehlt sich, vor der Kontaktaufnahme mit einem Psychotherapeuten, bei Ihrer Versicherung die Konditionen einer Kostenübernahme zu erfragen.

Beihilfeberechtigte
Sie erhalten von mir eine Rechnung, die Sie dann bei Ihrer Beihilfestelle zur Kostenerstattung einreichen können.
Verhaltenstherapie ist Bestandteil des Leistungskataloges der Beihilfe. Beihilfeberechtigte haben meist eine zusätzliche private Krankenversicherung abgeschlossen. Bei einer Psychotherapie schließt sich die private Krankenversicherung meist der Befürwortung der Therapie durch die Beihilfestelle an und übernimmt den vertraglich vereinbarten Kostenanteil. Es ist jedoch sinnvoll, bei der privaten Krankenversicherung nachzufragen, ob und unter welchen Voraussetzungen die anteiligen Kosten übernommen werden.
Wenden Sie sich am besten vor unserem ersten Gespräch an Ihre Beihilfestelle. Diese sendet Ihnen auf Anfrage die Unterlagen zur Antragstellung zu, die Sie gerne auch schon zum ersten Termin mitbringen können.

Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie die Therapiekosten auch selbst übernehmen. Sie erhalten eine Rechnung gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

Honorarvereinbarung für Privatversicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler
Da die Gebührenordnung der Ärzte und Psychotherapeuten leider seit über 25 Jahren nicht mehr angepasst wurde und so die Kosten einer Behandlung nicht deckt, berechne ich den 3,0 fachen Steigerungssatz für viele meiner Leistungen.
Dies stellt eine Angleichung des Honorars an die Vergütung der gesetzlichen Krankenkassen dar.  Dazu schließen wir eine Honorarvereinbarung. Es kann sein, dass Ihr Kostenträger nur den 2,3-fachen Steigerungssatz übernimmt und Sie einen Teil der Kosten selbst tragen müssen. Hier finden Sie die relevanten Ziffern:

GOP Ziffer GOP-Leistung Häufigkeit Übliche Steigerung Euro Vereinbarte Steigerung Euro
808 Einleitung/Verlängerung Psychotherapie incl. Bericht Bei Einleitung und Verlängerungsanträgen 2,3 56,62 3,0 69,94
857 Anwendung und Auswertung orientierender Testuntersuchungen Im Rahmen der ersten Stunden/Probatorik und bei Bedarf 1,8 12,17 2,3 15,55
870 Verhaltenstherapie als Einzeltherapie, 50 Minuten (auch Probatorik) Pro Sitzung 2,3 100,55 3,0 131,15
871 Verhaltenstherapie als Gruppentherapie, 50 Minuten Pro Sitzung 2,3 20,11 3,0 26,23