Modalitäten  
     
  Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zu den Sprechzeiten, zur Psychotherapeutischen Sprechstunde, zum Ablauf einer Akutbehandlung, einer Einzelpsychotherapie, einer Gruppentherapie und zur Kostenübernahme für gesetzlich Versicherte, privat Versicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler.

 

Sprechzeiten

Psychotherapeutische Sprechstunden, Akutbehandlungen und Psychotherapietermine sind aktuell zu folgenden Zeiten möglich:

  • Montags, Dienstags, Donnerstags: 9-17 Uhr,
  • Mittwochs 9-13 Uhr und nach Vereinbarung.

 

Psychotherapeutische Sprechstunde

Es besteht die Möglichkeit, eine psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch zu nehmen. Diese dient der diagnostischen Einschätzung der Problematik sowie zur Aufklärung über mögliche Behandlungsformen und Selbsthilfemöglichkeiten.
 
Sollten Sie einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde vereinbaren wollen, rufen Sie bitte zu den genannten telefonischen Sprechzeiten in der Praxis an.
 
Bitte beachten Sie jedoch, dass es sich hierbei NICHT um ein Erstgespräch für eine ambulante Psychotherapie handelt und aktuell KEIN Psychotherapieplatz in meiner Praxis angeboten werden kann.

 

Psychotherapeutische Akutbehandlung

Die psychotherapeutische Akutbehandlung ist eine zeitnahe psychotherapeutische Intervention im Anschluss an die psychotherapeutische Sprechstunde zur Vermeidung einer Fixierung und Chronifizierung der psychischen Symptomatik. Die Akutbehandlung ist auf eine kurzfristige Verbesserung der Symptomatik ausgerichtet und dient damit der Besserung akuter psychischer Krisen- und Ausnahmezustände. Die Akutbehandlung umfasst max. 12 Sitzungen á 50 Minuten.

 

Einzelpsychotherapie

Eine psychotherapeutische Behandlung beginnt mit sogenannten probatorischen Sitzungen. Diese geben dem Behandlungssuchenden und dem Therapeuten die Gelegenheit einzuschätzen, ob eine Zusammenarbeit vorstellbar und sinnvoll ist. Daneben dient diese Zeit zur Indikationsstellung und Therapieplanung.
 
Zeigt sich während der probatorischen Sitzungen, dass eine Behandlung sinnvoll und erfolgsversprechend ist, wird beim zuständigen Kostenträger ein Antrag auf Kostenübernahme für die Psychotherapie gestellt. Dazu ist in der Regel eine Untersuchung beim Haus- oder Facharzt erforderliche (Konsiliarbericht), um körperliche Ursachen der Problematik ausschließen zu können oder körperliche Erkrankungen in der Psychotherapie mitberücksichtigen zu können.
 
Der Umfang der Behandlung, also die Anzahl der Sitzungen, ist von der jeweiligen Problematik abhängig. Eine Psychotherapiesitzung dauert 50 Minuten. In Ausnahmefällen sind auch längere (oder kürzere) Sitzungen möglich. Vor allem zu Beginn der Behandlung sind wöchentliche Termine üblich.

 

Kostenübernahme

Gesetzlich Versicherte
Als Vertragspsychotherapeutin habe ich die Möglichkeit mit den gesetzlichen Krankenversicherungen direkt abzurechnen. Für Sie als Patient bedeutet das, dass Sie zum ersten Termin (und dann jeweils zu Beginn jedes Quartals) Ihre Chipkarte mitbringen.

Privat Versicherte
Als approbierte Psychologische Psychotherapeutin bin ich im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg eingetragen. Der Arztregistereintrag berechtigt zur Abrechnung mit der Beihilfe und wird von vielen privaten Versicherungen verlangt. Mein Honorar berechnet sich nach der offiziellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Sie erhalten eine Rechnung, die Sie dann bei Ihrer privaten Krankenversicherung zur Kostenerstattung einreichen können.
Die übernahme der Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung durch Ihre private Krankenversicherung ist  von Ihrem Versicherungsvertrag abhängig. Die Regelungen der privaten Krankenversicherungen sind uneinheitlich und reichen von der vollen Kostenübernahme über bestimmte Jahreskontingente (z. B. 20 Sitzungen pro Jahr) bis hin zum Leistungsausschluss für Psychotherapie. Es empfiehlt sich, vor der Kontaktaufnahme mit einem Psychotherapeuten, bei Ihrer Versicherung die Konditionen einer Kostenübernahme zu erfragen.

Beihilfeberechtigte
Sie erhalten von mir eine Rechnung, die Sie dann bei Ihrer Beihilfestelle zur Kostenerstattung einreichen können.
Verhaltenstherapie ist Bestandteil des Leistungskataloges der Beihilfe. Beihilfeberechtigte haben meist eine zusätzliche private Krankenversicherung abgeschlossen. Bei einer Psychotherapie schließt sich die private Krankenversicherung meist der Befürwortung der Therapie durch die Beihilfestelle an und übernimmt den vertraglich vereinbarten Kostenanteil. Es ist jedoch sinnvoll, bei der privaten Krankenversicherung nachzufragen, ob und unter welchen Voraussetzungen die anteiligen Kosten übernommen werden.
Wenden Sie sich am besten vor unserem ersten Gespräch an Ihre Beihilfestelle. Diese sendet Ihnen auf Anfrage die Unterlagen zur Antragstellung zu, die Sie gerne auch schon zum ersten Termin mitbringen können.

Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie die Therapiekosten auch selbst übernehmen. Sie erhalten eine Rechnung gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

 
 
         
 

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